Informationen für Mieter der SWG Friedrichshafen

Alles Wichtige für unsere Mieterinnen und Mieter

Guter Service endet bei der SWG nicht mit dem Mietvertrag. Wir möchten, dass Sie sich in Ihren Räumlichkeiten rundum wohlfühlen. Deshalb finden Sie hier alle wichtigen Infos, Services und Hilfestellungen auf einen Blick.

Schaden melden bei der SWG Friedrichshafen

Schnelle Hilfe bei Schäden

Ob defekter Wasserhahn, eine Störung der Heizungsanlage oder ein anderes Problem in Ihrer Wohnung. Melden Sie uns den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular. Bitte beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich, damit wir direkt die richtige Fachfirma beauftragen können und der Schaden schnell behoben werden kann.

In akuten Notfällen – etwa wenn Ihre Wohnung durch den Schaden nicht mehr bewohnbar ist – rufen Sie uns bitte direkt an. Außerhalb unserer Öffnungszeiten hilft Ihnen gerne der zuständige Störungsdienst weiter.
 
Schaden melden

Notfallnummern und Störungsdienst der SWG Friedrichshafen

Schnelle Hilfe rund um die Uhr

Probleme treten oft zum ungünstigsten Zeitpunkt auf. Sollte ein Notfall außerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten, ist unser Störungsdienst rund um die Uhr schnell für Sie da.
Bitte beachten Sie: Die Kosten einer unmittelbaren Beauftragung von Firmen durch Sie als Mieter werden nur in echten Notfällen von uns übernommen. In allen anderen Fällen trägt der Auftraggeber die Kosten selbst. Informieren Sie uns daher bitte unverzüglich über jede von Ihnen veranlasste Inanspruchnahme eines Handwerker-Notfalldienstes.

Bei Problemen mit der Heizungsanlage prüfen Sie bitte zunächst:

  • Wird nur ein Heizkörper nicht warm oder sind alle Heizkörper betroffen?
  • Sind die Thermostatventile richtig aufgedreht?
  • Tritt das Problem auch in anderen Wohnungen auf?
  • Funktioniert das Warmwasser?
  • Ist der Notschalter vor dem Heizungsraum eingeschaltet? Falls nicht: bitte einschalten und einige Minuten warten.

Funktioniert die Heizungsanlage danach immer noch nicht, wenden Sie sich bitte während unserer Sprechzeiten zuerst an uns oder den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang „Handwerker-Notfalldienste“ am Schwarzen Brett Ihres Gebäudes.

Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte:

Firma Genc – Tel. 0176 20256239

Bitte prüfen Sie zunächst:

  • Betrifft die Störung Kalt- oder Warmwasser? (Wenn nur das Warmwasser fehlt, finden Sie weitere Infos unter Technische Störungen – Heizung.)
  • Tropft der Wasserhahn oder sind Leitungen undicht?
  • Staut sich Schmutzwasser in Badewanne, Wasch- oder Spülbecken zurück?

Sollte die Wasserversorgung trotz dieser Prüfung nicht funktionieren, wenden Sie sich während unserer Sprechzeiten bitte zuerst an uns oder den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang der Handwerker-Notfalldienste am Schwarzen Brett in Ihrem Gebäude.

Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte:
Firma Genc – Tel. 0176 20256239

Bitte prüfen Sie zunächst:

  • Ist die Glühbirne möglicherweise defekt?
  • Sind die Sicherungen eingeschaltet und funktionsfähig?

Bleibt das Problem bestehen, wenden Sie sich während unserer Sprechzeiten bitte zuerst an uns oder an den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang der Handwerker-Notfalldienste am Schwarzen Brett in Ihrem Gebäude.

Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte:
Firma Genc – Tel. 0176 20256239

Bitte prüfen Sie zunächst:

  • Schließt die Aufzugstür nicht? Prüfen Sie, ob ein Gegenstand die Lichtschranke blockiert.
  • Sind die Aufzugstüren verschlossen, prüfen Sie bitte durch Zuruf, ob sich Personen in der Kabine befinden.

Informieren Sie uns bitte während unserer Sprechzeiten oder wenden Sie sich an den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang der Handwerker-Notfalldienste am Schwarzen Brett Ihres Gebäudes.

Außerhalb unserer Sprechzeiten:
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Wartungsunternehmen, das am Schwarzen Brett in Ihrem Gebäude genannt wird.

Wichtig: Sollten Personen im Aufzug eingeschlossen sein, verständigen Sie sofort den Notdienst. Hinweise dazu finden Sie auf dem Aufkleber an der äußeren Aufzugstür.

Sollte ein Türschloss defekt sein, wenden Sie sich bitte während unserer Sprechzeiten zuerst an uns oder an den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang der Handwerker-Notfalldienste am Schwarzen Brett in Ihrem Gebäude.

Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte:

Jens Lotzmann Schlüsseldienst & Sicherheitstechnik
Ritterstr. 45, 88048 Friedrichshafen
Tel. 0160 96688661

Bei Sturmschäden oder Unwettern ist das Dachunternehmen für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie:

  • Bei akuten Sturm- und Unwetterschäden besteht direkte Erreichbarkeit.
  • In allen anderen Fällen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht – der Anrufbeantworter wird am folgenden Werktag abgehört.
     

Kontakt:
Stubenazi Bedachungen GmbH & Co. KG
Talbahnstr. 8/1, 88048 Friedrichshafen
Tel. 07541 52357

Was tun, wenn ein Rolltor nicht funktioniert?

Sollte ein Rolltor (z. B. Tiefgarage oder Hofzufahrt) nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte während unserer Sprechzeiten zuerst an uns oder an den zuständigen Objekt- bzw. Hausmeisterservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang der Handwerker-Notfalldienste am Schwarzen Brett in Ihrem Gebäude.

Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte:
Firma Genc – Tel. 0176 20256239

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Der Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Kosten für Strom, teilweise auch für Wasser und Brennstoffe wie Öl oder Gas, sind separat an den zuständigen Energieversorger zu entrichten.

Sprechen Sie uns an! 
Warten Sie nicht, bis ein Mietrückstand entsteht oder sich vergrößert. Zögern Sie bitte nicht, sich bei ersten finanziellen Schwierigkeiten zu melden. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die beiden Seiten gerecht wird.

Die Kaution für unsere Mietobjekte beträgt drei Monats-Kaltmieten.

Die Kaution ist grundsätzlich in drei monatlichen Raten zu zahlen.  Diese werden in der Regel ab Mietbeginn sowie in den beiden folgenden Monaten von Ihrem Konto abgebucht.

Grundsätzlich wird die Kaution auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt, das auf den Mieter lautet. Bei entsprechender Vereinbarung kann die Kaution auch auf einem separaten Konto der SWG angelegt werden – selbstverständlich zum üblichen Zinssatz für Sparbücher. In diesem Fall ist die Kaution durch eine Bürgschaft der Stadt Friedrichshafen abgesichert.

Text Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

In der Regel wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach der Wohnungsabnahme auf das bei uns hinterlegte Bankkonto überwiesen. Verzögerungen können entstehen, wenn noch Schäden reguliert oder offene Forderungen beglichen werden müssen. Spätestens jedoch erfolgt die Abrechnung und Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Mietende.

Auch hier ist es möglich, eine bedarfsgerechte Lösung, z. B. eine Teilzahlungsvereinbarung, mit Ihnen abzuschließen. Melden Sie sich einfach bei uns.

Grundsätzlich erhalten alle Mieter ihre Wohnungsschlüssel bei der Wohnungsübergabe. Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen weiteren benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Da unsere Wohnanlagen in der Regel aus Sicherheitsgründen mit einer zentralen Schließanlage ausgestattet sind, können Ersatzschlüssel nur über uns bestellt werden. Bei Verlust stellen wir Ihnen diese gegen die Kostenerstattung aus.

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten, die vom Mieter in den eigenen Mieträumen durchgeführt werden. Dazu gehört in der Regel das regelmäßige Streichen von Decken, Wänden, Fenstern, Türen sowie Heizkörpern und Rohren. Ob und wann Schönheitsreparaturen erforderlich sind, hängt vom Zustand der Wohnung und von der aktuellen Rechtsprechung ab.

Ja. Bauliche Veränderungen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Dabei dürfen keine Kosten für den Vermieter entstehen. Für alle daraus entstehenden Schäden haftet der Mieter – auch ohne Verschuldensnachweis. Beim Auszug ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederherzustellen, sofern die Genehmigung nichts anderes vorsieht.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien im Vertrag unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten zum Monatsende.

Grundsätzlich ja. Wir prüfen jedoch auch bei vorgeschlagenen Nachmietern die vollständigen Bewerbungsunterlagen wie bei jeder Neuvermietung. Wird der Nachmieter akzeptiert, erfolgt dennoch eine Wohnungsabnahme. Dabei sind festgestellte Mängel sowie erforderliche Schönheitsreparaturen vom bisherigen Mieter zu beheben.

Beim Auszug muss die Wohnung in einem wieder vermietbaren Zustand übergeben werden. Das bedeutet: Mängel sowie Ein- oder Umbauten sind zu entfernen, zusätzlich sind – je nach Zustand – erforderliche Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Stellen Sie bitte innerhalb einer Woche einen Wohngeldantrag bei der Stadt Friedrichshafen – im Rathaus oder online unter www.friedrichshafen.de/wohngeld
 

Wichtig: Senden Sie uns eine Kopie Ihres Antrags zu. Mit unserem fairen Mietenmodell sichern wir ab, dass kein Haushalt mehr als 30 % des Familieneinkommens (inkl. Wohngeld) für die Miete ausgeben muss, sofern die Bedingungen wie eine angemessene Wohnungsgröße erfüllt sind.

Wohngeld kann jeder beantragen, dessen Einkommen nicht für die Miete ausreicht. Ausgeschlossen sind Haushalte, die bereits Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung im Alter erhalten, sowie Haushalte mit hohem Vermögen.

Die Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße ab. In Friedrichshafen liegen sie derzeit bei:

  • 1 Person: ca. 1.500 € netto/Monat
  • 4 Personen: ca. 3.370 € netto/Monat (ohne Kindergeld)

Beispiele:

Rentner mit 1.259 € Rente und 500 € Kaltmiete → 252 € Wohngeld möglich
Familie mit 2.386 € Einkommen und 1.000 € Kaltmiete → 804 € Wohngeld möglich

Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen, ob Ihre Wohnung in eine öffentliche Förderung aufgenommen werden kann (soziale Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein). Wenn möglich, reduzieren wir die Miete – abhängig von der Größe und den gesetzlichen Flächenobergrenzen.

In diesem Fall können wir Ihnen einen Sozialbonus gewähren. Das bedeutet: Wir verzichten auf die Mieterhöhung oder begrenzen diese so, dass Ihre Miete nicht mehr als 30 % Ihres Haushaltseinkommens übersteigt.

Über unsere Wohnungstauschbörse bieten wir Ihnen einmalig eine kleinere, günstigere Wohnung an. Entscheiden Sie sich für den Umzug, setzen wir die Mieterhöhung für bis zu sechs Monate aus und stunden den Betrag.
In Härtefällen gewähren wir zudem einen Flächenbonus: Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegebedarf können bis zu 15 m² mehr beanspruchen.

Als Bestandsmieter der SWG können Sie unseren kostenlosen Umzugsservice nutzen, wenn:

  • Sie langjähriger Mieter über 60 Jahre sind,
  • eine körperliche Beeinträchtigung einen eigenständigen Umzug für Sie nahezu unmöglich macht,
  • Sie bereit sind, die Zimmeranzahl um mindestens zwei zu verkleinern (z. B. von 4 auf 2 Zimmer).

Ja – mit dem SWG-Klimabonus. Damit sparen Sie Miet- und Energiekosten, wenn Sie nachweislich 12,5 - 25 % weniger Warmwasser und Heizkosten verbrauchen als der Durchschnitt im Haus. Die Ersparnis beträgt 5 - 10 Cent pro m² Wohnfläche, maximal 150 € pro Jahr. Der Bonus wird über die Betriebskostenabrechnung im Folgejahr ausgezahlt.

Laute Musik ist oft Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstärke bedeutet nicht, dass keinerlei Geräusch nach außen dringen darf. Musikhören soll selbstverständlich möglich sein – allerdings so, dass in der Nachbarwohnung nur normale Wohngeräusche wahrnehmbar sind.
Sobald Musik in den Nachbarwohnungen deutlich und störend hörbar ist, wird die Zimmerlautstärke überschritten.

Eine Parabolantenne verändert die Außenansicht des Gebäudes erheblich und kann zudem die Bausubstanz beschädigen. Deshalb sind unsere Wohnungen überwiegend mit Kabelfernsehen ausgestattet, das bereits zahlreiche Programme umfasst.
Für internationale Mieter können auf Wunsch und gegen Entgelt zusätzliche Programmpakete ins Kabelfernsehen eingespeist werden – ganz ohne bauliche Veränderungen.