FAQ der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Friedrichshafen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rundum das Angebot der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Friedrichshafen

Häufig gestellte Fragen Mieterservice

Für unsere Mieter

Der Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Kosten für Strom, teilweise auch für Wasser und Brennstoffe wie Öl oder Gas, sind separat an den zuständigen Energieversorger zu entrichten.

Sprechen Sie uns an! 
Warten Sie nicht, bis ein Mietrückstand entsteht oder sich vergrößert. Zögern Sie bitte nicht, sich bei ersten finanziellen Schwierigkeiten zu melden. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die beiden Seiten gerecht wird.

Die Kaution für unsere Mietobjekte beträgt drei Monats-Kaltmieten.

Die Kaution ist grundsätzlich in drei monatlichen Raten zu zahlen.  Diese werden in der Regel ab Mietbeginn sowie in den beiden folgenden Monaten von Ihrem Konto abgebucht.

Grundsätzlich wird die Kaution auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt, das auf den Mieter lautet. Bei entsprechender Vereinbarung kann die Kaution auch auf einem separaten Konto der SWG angelegt werden – selbstverständlich zum üblichen Zinssatz für Sparbücher. In diesem Fall ist die Kaution durch eine Bürgschaft der Stadt Friedrichshafen abgesichert.

Text Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

In der Regel wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach der Wohnungsabnahme auf das bei uns hinterlegte Bankkonto überwiesen. Verzögerungen können entstehen, wenn noch Schäden reguliert oder offene Forderungen beglichen werden müssen. Spätestens jedoch erfolgt die Abrechnung und Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Mietende.

Auch hier ist es möglich, eine bedarfsgerechte Lösung, z. B. eine Teilzahlungsvereinbarung, mit Ihnen abzuschließen. Melden Sie sich einfach bei uns.

Grundsätzlich erhalten alle Mieter ihre Wohnungsschlüssel bei der Wohnungsübergabe. Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen weiteren benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Da unsere Wohnanlagen in der Regel aus Sicherheitsgründen mit einer zentralen Schließanlage ausgestattet sind, können Ersatzschlüssel nur über uns bestellt werden. Bei Verlust stellen wir Ihnen diese gegen die Kostenerstattung aus.

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten, die vom Mieter in den eigenen Mieträumen durchgeführt werden. Dazu gehört in der Regel das regelmäßige Streichen von Decken, Wänden, Fenstern, Türen sowie Heizkörpern und Rohren. Ob und wann Schönheitsreparaturen erforderlich sind, hängt vom Zustand der Wohnung und von der aktuellen Rechtsprechung ab.

Ja. Bauliche Veränderungen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Dabei dürfen keine Kosten für den Vermieter entstehen. Für alle daraus entstehenden Schäden haftet der Mieter – auch ohne Verschuldensnachweis. Beim Auszug ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederherzustellen, sofern die Genehmigung nichts anderes vorsieht.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien im Vertrag unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten zum Monatsende.

Grundsätzlich ja. Wir prüfen jedoch auch bei vorgeschlagenen Nachmietern die vollständigen Bewerbungsunterlagen wie bei jeder Neuvermietung. Wird der Nachmieter akzeptiert, erfolgt dennoch eine Wohnungsabnahme. Dabei sind festgestellte Mängel sowie erforderliche Schönheitsreparaturen vom bisherigen Mieter zu beheben.

Beim Auszug muss die Wohnung in einem wieder vermietbaren Zustand übergeben werden. Das bedeutet: Mängel sowie Ein- oder Umbauten sind zu entfernen, zusätzlich sind – je nach Zustand – erforderliche Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Stellen Sie bitte innerhalb einer Woche einen Wohngeldantrag bei der Stadt Friedrichshafen – im Rathaus oder online unter www.friedrichshafen.de/wohngeld
 

Wichtig: Senden Sie uns eine Kopie Ihres Antrags zu. Mit unserem fairen Mietenmodell sichern wir ab, dass kein Haushalt mehr als 30 % des Familieneinkommens (inkl. Wohngeld) für die Miete ausgeben muss, sofern die Bedingungen wie eine angemessene Wohnungsgröße erfüllt sind.

Wohngeld kann jeder beantragen, dessen Einkommen nicht für die Miete ausreicht. Ausgeschlossen sind Haushalte, die bereits Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung im Alter erhalten, sowie Haushalte mit hohem Vermögen.

Die Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße ab. In Friedrichshafen liegen sie derzeit bei:

  • 1 Person: ca. 1.500 € netto/Monat
  • 4 Personen: ca. 3.370 € netto/Monat (ohne Kindergeld)

Beispiele:

Rentner mit 1.259 € Rente und 500 € Kaltmiete → 252 € Wohngeld möglich
Familie mit 2.386 € Einkommen und 1.000 € Kaltmiete → 804 € Wohngeld möglich

Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen, ob Ihre Wohnung in eine öffentliche Förderung aufgenommen werden kann (soziale Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein). Wenn möglich, reduzieren wir die Miete – abhängig von der Größe und den gesetzlichen Flächenobergrenzen.

In diesem Fall können wir Ihnen einen Sozialbonus gewähren. Das bedeutet: Wir verzichten auf die Mieterhöhung oder begrenzen diese so, dass Ihre Miete nicht mehr als 30 % Ihres Haushaltseinkommens übersteigt.

Über unsere Wohnungstauschbörse bieten wir Ihnen einmalig eine kleinere, günstigere Wohnung an. Entscheiden Sie sich für den Umzug, setzen wir die Mieterhöhung für bis zu sechs Monate aus und stunden den Betrag.
In Härtefällen gewähren wir zudem einen Flächenbonus: Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegebedarf können bis zu 15 m² mehr beanspruchen.

Als Bestandsmieter der SWG können Sie unseren kostenlosen Umzugsservice nutzen, wenn:

  • Sie langjähriger Mieter über 60 Jahre sind,
  • eine körperliche Beeinträchtigung einen eigenständigen Umzug für Sie nahezu unmöglich macht,
  • Sie bereit sind, die Zimmeranzahl um mindestens zwei zu verkleinern (z. B. von 4 auf 2 Zimmer).

Ja – mit dem SWG-Klimabonus. Damit sparen Sie Miet- und Energiekosten, wenn Sie nachweislich 12,5 - 25 % weniger Warmwasser und Heizkosten verbrauchen als der Durchschnitt im Haus. Die Ersparnis beträgt 5 - 10 Cent pro m² Wohnfläche, maximal 150 € pro Jahr. Der Bonus wird über die Betriebskostenabrechnung im Folgejahr ausgezahlt.

Laute Musik ist oft Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstärke bedeutet nicht, dass keinerlei Geräusch nach außen dringen darf. Musikhören soll selbstverständlich möglich sein – allerdings so, dass in der Nachbarwohnung nur normale Wohngeräusche wahrnehmbar sind.
Sobald Musik in den Nachbarwohnungen deutlich und störend hörbar ist, wird die Zimmerlautstärke überschritten.

Eine Parabolantenne verändert die Außenansicht des Gebäudes erheblich und kann zudem die Bausubstanz beschädigen. Deshalb sind unsere Wohnungen überwiegend mit Kabelfernsehen ausgestattet, das bereits zahlreiche Programme umfasst.
Für internationale Mieter können auf Wunsch und gegen Entgelt zusätzliche Programmpakete ins Kabelfernsehen eingespeist werden – ganz ohne bauliche Veränderungen.

Häufig gestellte Fragen zum Mietangebot

Für Mietinteressenten

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, prüft die zuständige Wohngeldstelle der Stadt Friedrichshafen. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Auskunft direkt dorthin.

Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser berechtigt Haushalte mit geringerem Einkommen, eine geförderte Wohnung zu mieten. Im Wohnungsangebot wird jeweils angegeben, wann ein solcher Schein notwendig ist.

Nein. Die SWG vermietet ausschließlich Wohnungen aus dem eigenen Bestand. Für Sie entstehen dabei keine Vermittlungsgebühren.

Wenn Ihnen eine Wohnung aus unserem Angebot gefällt, genügt ein kurzer Anruf beim genannten Ansprechpartner zur Vereinbarung eines persönlichen Besichtigungstermins.

Um Ihre Wunschwohnung bei der SWG zu finden, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Online-Angebot durchstöbern: 
Haben Sie in unserem aktuellen Mietangebot eine passende Wohnung entdeckt? Dann wenden Sie sich direkt an den angegebenen Ansprechpartner.
  2. Wohnungsanfrage online stellen: Es war nichts Passendes dabei? Über unser Online-Formular können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen – wir informieren Sie, sobald ein passendes Angebot frei wird.
  3. Bewerber-Fragebogen ausfüllen: 
Sie möchten Ihre Anfrage lieber vor Ort abgeben? Dann füllen Sie unseren Bewerber-Fragebogen aus und reichen ihn bei uns ein. Wir suchen gezielt nach einer Wohnung, die Ihren Angaben entspricht.

Fragebogen downloaden